Nein, das Budget, welches in dem jeweiligen Jahr nicht aufgebraucht wird, verfällt am Jahresende. Es ist auch vom Gesetzgeber so vorgesehen, dass das Budget im Rahmen des Sachbezugs nicht übertragbar ist.
Allerdings kann Ihr Mitarbeiter seine Rechnungen des jeweiligen Jahres bis zu drei Jahre lang nachreichen.